Rundmail des FAB vom 05.04.2022 ( Corona )
Liebe Aikidoka,
wie angekündigt eine weitere Rundmail zu aktuellen Themen. Zunächst aus aktuellem Anlass zur Corona-Situation:
1) Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (16. BayIfSMV):
Auch wenn die Information Euch sicherlich schon auf anderem Wege zugegangen ist, möchte ich noch einmal kurz auf die entsprechenden Veröffentlichungen hinweisen. In seiner Information an die Vereine fasst der BLSV das ungefähr so zusammen:
Laut Bundesinfektionsschutzgesetz gibt es seit dem gestrigen 3. April 2022 grundsätzlich nur noch sogenannte „Basisschutzmaßnahmen“ in bestimmten Bereichen. Weitergehende Maßnahmen sind nur der sogenannten Hotspotregelung möglich. Die Bayerische Staatsregierung hat angekündigt, diese Hotspotregelung vorerst nicht anzuwenden. So wird auch in der 16. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung keine explizite Regelung für die Sportausübung mehr getroffen; lediglich in den allgemein Verhaltensempfehlungen werden Mindestabstand, Handhygiene und in geschlossenen Räumen das Tragen einer medizinischen Maske und ausreichende Belüftung empfohlen. Die 16. BayIfSMV tritt zum 3. April 2022 in Kraft und gilt bis einschließlich 30. April 2022.
Für den Sport in Bayern gibt es also momentan keine Einschränkungen mehr!
Ich schließe mich der Meinung des BLSV an, dass diese aus Sicht der Sportausübung erfreuliche Nachricht nicht bedeutet, dass die Corona-Pandemie überwunden ist. Ich möchte weiterhin zur Vorsicht mahnen. Für Euch als Verantwortliche wird es nun schwieriger, bestimmte Maßnahmen in Eurem Dojo gegen den Willen einzelner Trainingsteilnehmer durchzusetzen. Ich wünsche Euch da, dass Euch ein guter Konsens in Eurer jeweiligen Trainingsgemeinschaft gelingt.
2) Post-COVID - was tun nach einer Erkrankung?
Ich hatte letzte Woche im Rahmen der Landestrainerfortbildung einen Vortrag zum Wiedereinstieg in den Sport nach einer Erkrankung gehört. Eine Zusammenfassung habe ich Euch angehängt, worin der Zweck des Papiers mit "In Ermangelung einer suffizienten Datenbasis zu dieser neuen Erkrankung verstehen wir das Positionspapier als ersten Expertenkonsensus zur Frage der Gestaltung eines für die Sportler*innen möglichst sicheren Einstiegs in den Wettkampfsport nach einer Infektion mit SARS-CoV-2“ angegeben ist. Auch wenn dies somit auf höhere körperliche Belastungsanforderungen als dem normalen Aikido-Training ausgelegt ist, könnten die Empfehlungen doch ein paar Anhaltspunkte für Euch geben, falls Eure Mitglieder unsicher sind, ab wann sie sich wieder belasten können. Weitere Informationen liefert der Bayerische Sportärzteverband hier:
https://www.bayerischersportaerzteverband.de/vorsorge/covid-19/
Ich hoffe, dass Ihr weiterhin gesund bleibt bzw. von heftigem Verlauf oder langwierigen Auswirkungen verschont bleibt!
Viele Grüße,
Euer
Andreas