Corona Lockerungen 07.07.2020

Auszug aus der Kabinettssitzung der Bayerischen Staatsregierung vom 07.07.2020

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Wettkämpfe in kontaktfrei betriebenen Sportarten können unter Beachtung der Hygiene- und Schutzmaßnahmen auch in geschlossenen Räumen durchgeführt werden. Auch das Training mit Körperkontakt ist zugelassen, sofern in festen Trainingsgruppen trainiert wird; dabei darf die jeweilige Trainingsgruppe in Kampfsportarten maximal fünf Personen umfassen.
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Das Staatsministerium für Gesundheit und Pflege wird die sich ergebenden notwendigen Änderungen in den jeweiligen infektionsschutzrechtlichen Verordnungen im Einvernehmen mit den jeweils betroffenen Ressorts umsetzen.